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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 7 vom Seite 2

Einkommensteuerliche Beurteilung der Bezüge aus der erweiterten Honorarverteilung

; Vorinstanz:

Holger Patzschke

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen verfügt über eine eigene Altersversorgung für die niedergelassenen Vertragsärzte – die EHV (Erweiterte Honorarverteilung). Die einkommensteuerliche Zuordnung der Einkünfte war strittig. Steuerpflichtige hatten Rechtsbehelfe eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt.

Hinsichtlich der erweiterten Honorarverteilung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hatte das entschieden, dass es sich hierbei um nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit und nicht um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG handelt (vgl. Kommentierung ). Die Revision der Kläger hat der nun als unzulässig verworfen (Az. III R 40/14).

I. Sachverhalt

Die Kläger waren bis zum Ende ihrer Berufstätigkeit als Zahnärzte freiberuflich tätig. Sie erhielten nach Beendigung ihrer Tätigkeit Zahlungen nach den „Vorschriften für die erweiterte Honorarverteilung als Berufsunfähigen (Alters-) und Hinterbliebenenfürsorge der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (AIHV)“. Das beklagte ...