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Steuerliche Beihilfen im EU-Recht
Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.
I. Allgemeines
[i]Interventionen drohen den EU-Binnenmarkt zu verzerrenEines der Ziele der Europäischen Union ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts, in dem Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren können. Dieser Binnenmarkt soll zu einer allgemeinen Mehrung des Wohlstands und zu einer nachhaltigen Entwicklung der gesamteuropäischen Wirtschaft beitragen. Einzelstaatliche Interventionen durch die gezielte Förderung nationaler Unternehmen können jedoch zu wettbewerbsverzerrenden Effekten führen und stehen somit grundsätzlich dem Ziel des EU-Binnenmarkts entgegen.
Potenziell schädliche staatliche Beihilfen können in vielen Erscheinungsformen auftreten: Zu nennen wären z. B. Beihilfen durch staatliche Geldleistungen oder in Form der Gewährung von steuerlichen Vorteilen. Durch das Steuerrecht gewährte Beihilfen treten meist in Form einer sog. Verschonungssubvention auf, hierbei handelt es sich um steuerlic...