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EuGH 26.05.2016 C-300/15, NWB 25/2016 S. 1867

Einkommensteuer | Steuergutschrift für Ruhegehälter aus einem anderen Mitgliedstaat

Der Kläger, ein luxemburgischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Luxemburg, bezog seine Rente aus den Niederlanden. Luxemburg gewährt eine Steuergutschrift in Höhe von 300 € auf Rentenzahlungen, wenn der Empfänger im Besitz einer Lohnsteuerkarte war. Jedoch wurde eine solche Lohnsteuerkarte nur für Renten ausgestellt, die im Inland einer Quellenbesteuerung unterlagen. War der Schuldner der Rente – wie im vorliegendenS. 1868 Fall – jedoch im Ausland ansässig, unterlag die Rentenzahlung nicht der luxemburgischen Quellensteuer. Dementsprechend wurde für ausländische Renten auch keine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Ohne eine Lohnsteuerkarte konnte der luxemburgische Staatsangehörige jedoch nicht in den Genuss der Steuergutschrift kommen und klagte gemeinsam mit seiner Ehefrau. Der ...