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Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer rechtfertigt nicht die Berücksichtigung von Aufwendungen für Nebenräume
Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können nach dem auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert.
Es handelt sich um die Entscheidung eines der Verfahren, die zur gleichen Rechtsfrage ergangen sind und über die das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Großen Senats in dem Verfahren GrS 1/14 angeordnet wurde. Nach dem NWB IAAAE-15602 (Az. beim BFH: VIII R 10/12) [i]Mustereinspruch NWB JAAAE-19436 sind die anteiligen Aufwendungen eines freiberuflich tätigen Architekten im Zusammenhang mit der Nutzung von Flur, Küche und Toilette...BStBl 2016 II S. 265