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NWB Nr. 25 vom Seite 1873

Betriebsveranstaltung – 110 €-Freibetrag gilt nicht bei der Umsatzsteuer

[i]BMF-Schreiben vom 19. 4. 2016 NWB AAAAF-74552 Das BMF hatte in seinem Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 832) zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen klargestellt, dass die gesetzliche Änderung zur Ersetzung der bis dato geltenden lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen hat. Der Bund der Steuerzahler hatte angeregt, analog zur Lohnsteuer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) einen einheitlichen Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter auch bei der Umsatzsteuer einzuführen. Dem ist das BMF mit seinem Antwortschreiben an den Verband vom NWB AAAAF-74552 entgegengetreten.

Das BMF begründet die Entscheidung wie folgt:

  • [i]Vorsteuerabzug nur bei Lieferungen und sonstigen Leistungen für ein UnternehmenNach § 15 Abs. 1 UStG müssen Lieferungen und sonstige Leistungen, sollen sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, für ein Unternehmen ausgeführt werden. Unternehmer werden vollständig hinsichtlich ihrer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit entlastet. Ist eine private Entnahme bereits bei Bezug einer Lieferung vorgesehen, besteht nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Die Finanzverwaltung hat die BFH-Rechtsprechung umgesetzt (vgl. Abs...