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Steuerrecht | Steuererstattung auf das falsche Bankkonto
Das FA muss eine Steuererstattung auf das vom Steuerpflichtigen zuletzt angegebene Bankkonto überweisen. Überweist es auf ein altes Bankkonto, befreit dies das FA nur dann von seiner Zahlungsverpflichtung, wenn der Erstattungsbetrag dennoch an den Steuerpflichtigen gelangt.
Im [i]Kläger nannte insgesamt drei verschiedene BankverbindungenFG-Fall gab der Kläger zunächst seine ESt-Erklärung für 2009 ab und gab ein Konto bei der X-Bank an. Anschließend reichte er die ESt-Erklärungen für 2007 und 2008 ein und nannte nun ein Konto bei der Y-Bank. Das FA forderte ihn jetzt zur Angabe einer aktuellen Bankverbindung auf. Daraufhin gab der Kläger ein Konto bei der Z-Bank an. Das FA überwies aber einen Tag später die ESt-Erstattungen auf das Konto bei der Y-Bank.
[i]Kläger hatte keine Verfügungsmacht über das BankkontoDas FG entschied, dass der Kläger noch einen Anspruch auf Überweisung des ...