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Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren
Entscheidung des BGH bringt Klarheit für den Umgang mit verdeckten Gewinnausschüttungen
[i]Grundlagen „Verdeckte Gewinnausschüttung mit ABC“ NWB WAAAE-85847 In Steuerstrafverfahren nehmen Ermittlungsbehörden und Strafrichter nicht selten irrtümlich eine Hinterziehung aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) an, ohne diese dem Grunde und der Höhe nach zuvor festgestellt zu haben. Auf diesen Fehler musste nun auch der BGH in seinem Beschluss vom - 1 StR 154/15 NWB CAAAF-72350 hinweisen. Aus diesem Anlass wird im nachfolgenden Beitrag die vGA-Falle in diesem Zusammenhang erläutert.
I. Hintergrund
[i]Finanzgerichte in steuerlichen Fragen oft kompetenterDas Steuerrecht ist eine Vorfrage des Steuerstrafrechts, da eine Steuerhinterziehung gem. § 370, § 378 Abs. 1 AO im objektiven Tatbestand eine Steuerverkürzung voraussetzt. Dies kann dazu führen, dass komplexe steuerrechtliche Fragestellungen im Steuerstrafverfahren durch den Strafrichter zu entscheiden sind. Da keine zwingende zeitliche Abstimmung zwischen finanzgerichtlichem Klageverfahren und Steuerstrafverfahren besteht, entscheidet teilweise der Strafrichter, bevor sich ein Finanzgericht sorgfältig mit der Steuerrechtslage im Einzelfall auseinandersetzen konnte. Hieraus können sich nachteilige Folgen im Strafverfahren durch unzutreffende steuerliche Würdigungen ergeben.
[i]Zeitliche Koordinierung sinnvoll, aber schwerIn der Praxis der Steuerstrafverteidigun...