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LAG Hamburg 21.09.2015 8 Sa 46/14, NWB 24/2016 S. 1786

Arbeitsrecht | Anspruch des Arbeitnehmers auf halbe Urlaubstage

Dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von halben Urlaubstagen stehen grds. keine Rechtsgründe entgegen, solange gesichert ist, dass pro Kalenderjahr ein (Teil-)Urlaub von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Werktagen gewährt wird (§ 7 Abs. 2 Satz 2 BurlG). Der Arbeitgeber kann einen solchen Urlaubsanspruch nur dann verweigern, wenn im Einzelfall dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen.

Anmerkung:

Die Frage, ob ein Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage besteht, ist höchstrichterlich [i]Seel, NWB 10/2016 S. 715nicht abschließend geklärt und wird etwa vom NWB KAAAF-74459 und Urteil vom - 10 Sa 1306/04 NWB AAAAF-74458 und von Teilen der...