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MFA Nr. 6 vom Seite 13

Umgebungshygiene (Teil II): Aufbereitung von Textilien und Umgang mit Abfällen

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (B.A.); Regensburg

Die Flächenreinigung und Flächendesinfektion als Teil der Umgebungshygiene wurden bereits in der vorigen Ausgabe (MFA 5/2016, S. 20) dieser Zeitschrift ausführlich dargestellt. Dieser Artikel beleuchtet die Aufbereitung von Textilien und den Umgang mit Abfällen in der Arztpraxis. Gerade die Textilaufbereitung bereitet so mancher Praxis große Sorgen.

Zur Erinnerung werden nachfolgend noch einmal einige gesetzliche Grundlagen aufgezählt, die den Rahmen des Hygienemanagements vorgeben:

  • Hygieneverordnungen der Bundesländer (MedHygV)

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Medizinproduktegesetz (MPG)

  • Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), z. B. TRGS 525

    • Biostoffverordnung (BioStoffV), z. B. TRBA 250

    • Berufsgenossenschaftliche Regeln, z. B. BGR 206, 209

  • Robert Koch-Institut (RKI)

  • Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Aufbereitung von Textilien

Bedenken Sie im Umgang mit kontaminierter und potenziell infektiöser Wäsche eine mögliche Gefährdung durch Krankheitserreger. Das kann sowohl Sie als Mitarbeiter, aber auch Patienten und Dritte betreffen. Wenn Sie bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen und Geräten mit Tüchern und Wisch...

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