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IK Nr. 6 vom Seite 1

Editorial

Lothar Kurz | Redaktion | l.kurz@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

Entscheidungen in Betrieben zu treffen ist weitgehend die Aufgabe der Leitungsorgane. Dabei gilt es, die Unternehmensziele festzulegen und umzusetzen. In der Strategie sind oft auch soziale Ziele enthalten, die sich auf das Wohl der Mitarbeiter beziehen. Deshalb ist es notwendig, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre Interessen nachhaltig einzubringen und durchzusetzen. Das zuständige Organ hierfür ist der Betriebsrat. Karsten Beck und Michael Wachtler berichten.

Das Handelsgesetzbuch regelt im § 252 Abs. 1 die allgemeinen Grundsätze zur Bewertung der Vermögensteile und Schulden. Diese Grundsätze sind für alle Kaufleute und Unternehmensformen verbindlich. Ein Abweichen ist nur in begründeten Sonderfällen möglich. Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe mit den Vorschriften der Bewertung von Vorräten befasst haben, erläutern Gerhard Clemenz und Alexander Strasser in dieser Ausgabe die Bewertung der Schulden.

Der Außenhandel spielt seit Jahrzehnten eine zentrale Rolle in der deutschen Wirtschaft. Das meiste Geld wird innerhalb der Europäischen Union verdient. Die Länder auf der sogenannten Balkanroute haben ihre Grenzen für Migranten geschlossen. Der Waren- und Reis...

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