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Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Die Bundesregierung hat am den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Bereich der Kfz-Steuer und der Einkommensteuer vor (BMF, Pressemitteilung vom ):
Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt vom bis zum eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.
Im EStG werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbei...