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Namensnutzung im Konzern
Eine Namensnutzung im Konzern begründet keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG a. F., die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. des § 1 Abs. 1 AStG a. F. rechtfertigt (Bezug: § 1 Abs. 1, Abs. 4 AStG a. F., i. d. F. des StVergAbG vom ).
Der BFH hält damit an seinem Urteil vom - I R 12/99 NWB VAAAA-88823 (BStBl 2001 II S. 140 = Kurzinfo StuB 2001 S. 147) zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Zusammenhang mit der Nutzung eines Konzernnamens fest. Die Überlassung des Konzernnamens an ein konzernverbundenes Unternehmen stellt i. d. R. einen sog. Rückhalt im Konzern dar, für den Lizenzentgelte steuerlich nicht verrechenbar sind. Werden Einkünfte eines Stpfl. aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahe stehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittl...