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Gewerbesteuer | Hinzurechnung für Reiseunternehmen
Das FG Münster hat am die Entscheidungsgründe des Zwischenurteils vom veröffentlicht. Der Senat hatte dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG 2002 führen ( NWB VAAAF-72429; Revision zugelassen).
Sachverhalt: Die Klägerin organisierte Sportreisen in Form von Pauschalreisen und schloss zu diesem Zweck mit anderen Leistungsträgern vor Ort Verträge über typische Reiseleistungen, insbesondere Übernachtungen, Beförderungen, Verpflegungen und Aktivitäten ab. Daneben betrieb die Klägerin selbst zwei Hotels, jeweils in einer ausländischen Stadt. Das FG Münster führ...