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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BT-Drucks. 18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/8434) angenommen. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:
Danach müssen Steuererklärungen von Stpfl., die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden.
Auch Stpfl., die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. 2. des übernächsten Jahres abgeben.
Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuer...