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StuB 11/2016 S. 444

Fristen- und Ausgangskontrolle

Wenn der Rechtsanwalt die Fristenkontrolle für fristgebundene Schriftsätze im Einzelfall selbst übernimmt, muss er gem. NWB KAAAF-68890 auch selbst für eine wirksame Ausgangskontrolle Sorge tragen. Hierzu gehört bei der Übermittlung per Telefax, dass er sich vor Löschung der Frist im Fristenkalender darüber Klarheit verschafft, dass ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen (vgl. auch ­ IV ZB 26/08 NWB BAAAD-15950).

Praxishinweise

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig versandt werden. Bei der Übermittlung fristwahrende...