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Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung
Bei einer wesentlichen Betriebserweiterung bedarf es gem. nrkr. NWB AAAAF-45706 keiner erhöhten Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht zwecks Gewährung des Investitionsabzugsbetrags. Die strengeren Prüfungsmaßstäbe im Falle einer Neugründung eines Betriebs sind insoweit nicht anzuwenden (Bezug: § 7g EStG).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG: Der Kläger meldete Ende 2011 ein Gewerbe „Transporte und Verleih“ bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung an. In der Einkommensteuererklärung für 2011 erklärte der Kläger einen Verlust aus diesem Gewerbebetrieb i. H. von 125.000 €. Die eingereichte Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG zum wies keine Einnahmen aus. Der zum gebildete Investitions...