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Der passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Bilanzierung und Begründung nach IFRS und HGB
Ein Schwerpunkt der wissenschaftlichen Rechnungslegungsdiskussion ist die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen. Im Rahmen dieser Abbildung ist der Kaufpreis für ein Unternehmen mit dem übernommenen neubewerteten Reinvermögen zu vergleichen. Dabei kommt es regelmäßig zur Entstehung von bilanziell zu erfassenden Unterschiedsbeträgen. Die Erfassung eines passiven Unterschiedsbetrags, der sich ergibt, wenn im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses das neubewertete Reinvermögen größer ist als der Kaufpreis, wird im Vergleich zum goodwill selten im Schrifttum aufge-griffen. Dies verwundert, da die Auflösung des Postens das Konzernergebnis und die Konzerneigenkapitalquote erheblich beeinflussen kann. Ziel dieses Beitrags ist die kritische Würdigung der Bilanzierung des passiven Unterschiedsbetrags nach IFRS im Vergleich zum HGB. Dazu werden zunächst die Entstehungsgründe des passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss beschrieben. Im Hauptteil wird die bilanzielle Abbildung dargestellt und nach IFRS und HGB gewürdigt. Hierbei wird auch auf die geänderten Vorgaben nach BilRUG und des am im Bundesanzeiger bekannt gemachten DRS 23 eingegangen...