Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Nordrhein-Westfalen 12.05.2016 S 2742-2016/0009-St 131, NWB 23/2016 S. 1705

Körperschaftsteuer | Stellungnahme zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Genussrechten

Mit der bundeseinheitlich abgestimmten Verfügung vom 12. 5. 2016 nimmt die OFD NRW zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Genussrechten Stellung. Danach darf ein Genussrecht, das unter Beachtung des Vorsichtsprinzips einschließlich der durch den IDW/HFA 1/1994 aufgestellten Kriterien (Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung und Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe sowie Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung) schon in der Handelsbilanz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung keine Verbindlichkeit darstellt, auch in der Steuerbilanz nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen werden. In diesen Fällen liegt steuerliches Eigenkapital vor, welches im Zeitpunkt der Begründung als Einlage in Höhe des werthaltigen Teils zu behandeln ist. Ausschüttungen j...BStBl 1996 I S. 49