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KSR Nr. 6 vom Seite 5

Fahrtkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

BFH wendet Reisekostengrundsätze zu § 9 EStG an

Alois Th. Nacke

Die neue Entscheidung des BFH zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung behandelt ein in der Praxis bedeutsames Problem. Sie beantwortet die Frage, ob die Kilometerpauschale von 0,30 € bei Fahrten des Vermieters zum Mietobjekt uneingeschränkt zur Anwendung kommt.

Sanierung mehrerer Mietobjekte

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Steuerpflichtige sanierte im Streitfall mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus. Zu diesem Zweck fuhr er zu der hierzu eingerichteten Baustelle 165 bzw. 215 Mal im Jahr. Diese Fahrten machte der Steuerpflichtige in seiner Einkommensteuererklärung mit der Kilometerpauschale von 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend. Insgesamt betrug der Werbungskostenansatz 3.711,41 € im Jahr 2010.

Das Finanzamt erkannte diese Werbungskosten aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu den Objekten in dieser Höhe nicht an. Es kam zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe, und berücksichtigte nur die Entfernungskilometer, so dass als Werbungskosten nur 682 € angesetzt werden konnten. Einspruch und Klage gegen den ent...