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BBK Nr. 11 vom Seite 558

Konzerneigenkapitalspiegel nach DRS 22: Praxisfall

Prof. Dr. Carsten Theile

[i]Theile, Entwurf E-DRS 31: Konzerneigenkapitalspiegel, BBK 9/2015 S. 427 NWB SAAAE-88851 Das BMJV hat am den vom DRSC am verabschiedeten DRS 22 „Konzerneigenkapital“ bekannt gemacht und am im BAnz veröffentlicht. Dem DRS 22 gingen zwei Entwürfe voraus (E-DRS 29 aus Februar 2014 und E-DRS 31 aus März 2015). DRS 22 ersetzt den bisherigen DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ und ist anzuwenden für nach dem beginnende Geschäftsjahre. Die frühere und vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird vom DRSC empfohlen.

Der Beitrag erläutert den Aufbau des Konzerneigenkapitalspiegels nach DRS 22 anhand eines Praxisfalls.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anwendungsbereich

[i]Theile/Wagner, Eigenkapitalspiegel (HGB, IFRS), infoCenter NWB MAAAE-84190 Obligatorischer Bestandteil eines HGB-Konzernabschlusses ist nach § 297 Abs. 1 HGB auch ein Eigenkapitalspiegel. Wie dieser auszusehen hat, sagt das Gesetz aber nicht. Diese Lücke füllte bislang DRS 7 und nunmehr DRS 22. Außerdem soll DRS 22 die handelsrechtlichen Vorschriften zu ausgewählten Posten des Konzerneigenkapitals konkretisieren.

Der Standard gilt für alle Unternehmen (und damit branchenunabhängig), deren Konzernabschluss nach HGB oder PublG einen Eigenkapitalspiegel enthalten muss. Außerdem wird die Anwendung des Standards f...