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BBK Nr. 11 vom Seite 517

Zulässigkeit einer Schätzung mittels Zeitreihenvergleichs

[i]Ausführliche Beiträge ab Seiten 544 und 553Mit hat der BFH die Voraussetzungen für den Einsatz des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode bei Betriebsprüfungen konkretisiert bzw. eingeschränkt. Die BFH-Entscheidung wirkt sich auf die Arbeit sowohl der Betriebsprüfungsstellen als auch der steuerberatenden Berufe aus.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Formelle und materielle Buchführungsmängel

[i]BFH, Urteil vom 25. 3. 2015 - X R 20/13 NWB GAAAE-96112 Folgende gravierende Mängel in der Kassenführung führen laut BFH zu einer Hinzuschätzungsbefugnis für die Finanzverwaltung:

  • Nichtaufbewahrung von Tagesendsummenbons bzw. Aufbewahrung von unvollständigen Tagesendsummenbons;

  • Nichtaufbewahrung der Programmierprotokolle von EDV-Registrierkassen;

  • Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen Ladenkasse;

  • nur rechnerische Führung einer offenen Ladenkasse ohne Kassensturzfähigkeit.

II. Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsprüfung

[i]Gewichtung der MängelDer Prüfer muss sich zur Beurteilung der Schätzungsbefugnis schon in seinem Schlussbericht Gedanken darüber machen, ob es sich um einen leichtfertigen oder um einen gravierenden Mangel handelt. In den Schulunge...