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NWB Nr. 23 vom Seite 1731

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – praktische Bedeutung und Voraussetzungen

Haftungsbeschränkung bei geringem Stammkapital

Dr. Christian Rosner

[i]infoCenter „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ NWB FAAAD-82746 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), ist seit ihrer Einführung mit Wirkung zum fest im Rechtsleben etabliert. Sie ist eine „Variante“ der GmbH, für die besondere Regeln gelten. Ihr Zweck ist es, trotz eines geringeren Stammkapitals als des gesetzlichen Mindeststammkapitals in Höhe von 25.000 € eine Haftungsbeschränkung zu bieten. Dafür werden besondere Anforderungen an ihre Firmierung gestellt und sie unterliegt dem Gebot der Bildung einer gesetzlichen Rücklage. Dieser Beitrag fasst den aktuellen Rechtsstand praxisgerecht zusammen und liefert Hinweise für die Gesellschaftsgründung und die Handhabung der in § 5a GmbHG geregelten Vorschriften zur UG (haftungsbeschränkt).

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Die UG (haftungsbeschränkt) im Verhältnis zur GmbH und ihre praktische Bedeutung

[i]Regelungen zur UG (haftungsbeschränkt) wurden durch das MoMiG in das GmbHG eingefügtDie Regelungen zur UG (haftungsbeschränkt) wurden durch das am in Kraft getretene MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung S. 1732von Missbräuchen, BGBl 2008 I S. 2026) in das GmbHG eingefügt. Sie waren ein wesentlicher Teil dieser umfangreichen Reform des GmbH-Rechts. ...