Bilanzberichtigung und Bilanzzusammenhang beim Bilanzposten "Eigenkapital"
Leitsatz
1) Die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert
werden kann, setzt voraus, dass sich der Bilanzierungsfehler zu diesem Zeitpunkt perpetuiert hat.
2) Zu Unrecht im Aufwandsjahr unberücksichtigte Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers bleiben auch in der Schlussbilanz
des ersten noch "offenen" Jahres unberücksichtigt, da sich dieser Bilanzierungsfehler in dem Bilanzposten "Eigenkapital" nicht
perpetuiert hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1392 Nr. 23 BBK-Kurznachricht Nr. 13/2016 S. 621 EFG 2016 S. 997 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2016 S. 871 RAAAF-74247
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