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BGH 10.03.2016 VII ZR 214/15, NWB 22/2016 S. 1640

Vertragsrecht | Keine Bauhandwerkersicherung trotz Betriebs einer Anwalts- und Steuerkanzlei

Der Unternehmerschutz des Auftragnehmers wird mit der Regelung des § 648a BGB zur Stellung einer sog. Bauhandwerkersicherung zwar insoweit verbessert, als diesem abweichend von der Regelungskonzeption des § 648 BGB zur Sicherungshypothek jetzt auch nach Ausführung seiner Arbeiten und ohne vorherige vertraglich getroffene Sicherungsvereinbarung ein Zugriff auf die für den Bau bestimmten Finanzmittel des (insolvenzbedrohten) Bestellers ermöglicht werden soll. Doch sind von dieser Verpflichtung zur Sicherheitsleistung u. a. diejenigen privaten Auftraggeber freigestellt (§ 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB), die als natürliche Personen den Auftraggeber mit der Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung beauftragt haben. Privilegiert wird dadurch auch ein Rechtsanwalt und Steu...