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Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
Das BVerfG hat eine Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e des GewStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 und des JStG 2008 als unzulässig verworfen ( NWB VAAAF-70407).
Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob die für die Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag ab dem Jahr 2008 vorgesehene teilweise Hinzurechnung von verausgabten Zinsen, Mieten und Pachten zum Gewinn aus Gewerbebetrieb nach § 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Das vorlegende FG hält diese Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Entgelten für Schulden sowie von Mieten und Pachten für verfassungswidrig, weil sie das Prinzip gleic...