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Gesellschaftsrecht | Anerkennungsfähigkeit der englischen Private Company Limited by Guarantee
Wird eine Private Company Limited by Guarantee wirksam als englische Kapitalgesellschaft gegründet und in das dortige Handelsregister (Companies House in Cardiff) eingetragen, kann sie – ebenso wie die englische Private Limited by Shares auch – zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Deutschland eine deutsche Zweigniederlassung errichten, die als solche auch im Handelsregister eintragungsfähig ist (§§ 13d ff. HGB).
Das mit der Anmeldung befasste Registergericht sah demgegenüber in der Private Limited by Guarantee vor allem wegen der für diese Rechtsform nicht erforderlichen Ausstattung mit Stammkapital keine Vergleichbarkeit zur GmbH/AG gegeben und lehnte aufgrund dieser fehlenden Qualität als Kapitalgesellschaft auch die Eintragung einer deutschen Zweigniederl...