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BMF 11.05.2016 IV C 2 - S 2706/08/10004: 004, NWB 21/2016 S. 1555

Körperschaftsteuer | Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks

Betriebe gewerblicher Art können zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Mit Schreiben vom hat das BMF die bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks im Einzelfall zu beachtenden Grundsätze zusammengefasst.

Anmerkung:

Auf Antrag wird es nicht beanstandet, wenn bei Zusammenfassungen, in denen das Blockheizkraftwerk vor dem in Betrieb genommen wird, die bisher geltenden Grundsätze angewandt werden.