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NWB Nr. 21 vom Seite 1552

Nutzungsausfallentschädigung für Kraftfahrzeuge

Professor Dr. Gregor Nöcker

Der NWB YAAAF-73089 entschieden, dass die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens eine Betriebseinnahme ist. Unerheblich ist, ob der zu ersetzende Schaden im Zuge einer betrieblichen oder privaten Nutzung eingetreten ist. Hinsichtlich der Gewinnauswirkungen ergeben sich Unterschiede je nach Methode der Ermittlung des Privatanteils nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Der Kläger hatte die Entschädigung für den Nutzungsausfall eines betrieblichen Fahrzeugs (Anwendung der sog. 1 %-Methode), welche er aufgrund eines Unfalls von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten hatte, nicht als Betriebseinnahme erfasst. Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung wurde der Sachverhalt bekannt und das Finanzamt behandelte die Nutzungsentschädigung als Betriebseinnahme. Die Klage hatte keinen Erfolg, aus Sicht des Finanzgerichts handelte es sich bei dieser Versicherungsleistung um ein Surrogat für das im Betriebsvermögen befindliche Fahrzeug.

Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück. Auch er ging von einer Betriebseinnahme aus. Werde ein bewegliches Wirtschaftsgut...