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Befristete Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Änderung des § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG zum Erhalt der maritimen deutschen Wirtschaft
[i]Lohnsteuerermäßigung für 60 Monate von 40 % auf 100 % ausgeweitet ...Die anhaltende Krise der deutschen Seeschifffahrt und die auch durch Steuersubventionen verschärfte Konkurrenzsituation hat den Gesetzgeber veranlasst, auf Initiative Hamburgs (BR-Drucks. 333/15 vom ) zum Erhalt der maritimen deutschen Wirtschaft den Lohnsteuereinbehalt nach § 41a Abs. 4 EStG auszuweiten. Die maritime Wirtschaft in Deutschland steht dabei für immerhin gut 480.000 Beschäftigte und ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 50 Mrd. €. Mit dem nunmehr verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes [i]... und 183 Tage-Regelung abgeschafftzur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (BGBl 2016 I S. 310) wird die bisher bereits existierende Lohnsteuerermäßigung zunächst für einen beschränkten Zeitraum von 60 Monaten von 40 % auf 100 % ausgeweitet und die Vorschrift durch die Abschaffung der sog. 183 Tage-Regelung vereinfacht. Damit wird die Wirkung der Vorschrift, zumindest vorerst, erheblich erweitert. Das Gesetz ist mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission vom in Kraft getreten. Die Neuregelung kann damit erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 angewendet werden.
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