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BFH 21.10.2015 IV R 6/12, BBK 10/2016 S. 463

Steuerrecht | Subventionsansprüche als immaterielle Wirtschaftsgüter

Subventionsansprüche nach der landwirtschaftlichen GAP-Reform, die entgeltlich erworben werden, sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Sie können über zehn Jahre abgeschrieben werden.

[i]Kläger erwarb GAP- Ansprüche vom PächterDer Kläger erzielte durch Verpachtung seines Landwirtschaftsbetriebs Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 EStG. Er erwarb von seinem Pächter Subventionsansprüche nach der GAP-Reform 2003. Nach dieser Reform wurden jährliche Betriebsprämien in Gestalt von Ackerprämien bzw. Flächenzahlungen geleistet. Der Kläger verpachtete anschließend seinen Betrieb einschließlich der erworbenen GAP-Ansprüche an einen neuen Pächter.

[i]Immaterielle Wirtschaftsgüter Der BFH ließ eine AfA auf die erworbenen GAP-Ansprüche zu: Bei den GAP-Ansprüchen handelte es sich um zeitlich begrenzte Rechte und damit um immaterielle Wirtsch...