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BBK Nr. 10 vom Seite 497

Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulationen

Kritische Anmerkungen zum Referentenentwurf

Bernd Rätke

[i] Becker, Kassenführung und kryptografischer Manipulationsschutz: Freiwillig und technologieoffen?, BBK 22/2015 S. 1049 NWB VAAAF-07914 Durch Kassenmanipulationen gehen dem Fiskus jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verloren. Seit langem wird über eine Pflicht zur Verwendung manipulationssicherer Kassen diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bislang aber nicht durchsetzen können oder wollen. Nun liegt immerhin ein Referentenentwurf des BMF vor, der einen Manipulationsschutz bei elektronischen Registrierkassen herbeiführen soll. Der Entwurf gibt Anlass zu kritischen Anmerkungen aus richterlicher Sicht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Inhalt der geplanten Neuregelungen

1. Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO

[i]Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen KassenIn einem neu eingeführten § 146 Abs. 1 Satz 2 AO soll die Pflicht zur Einzelaufzeichnung in den Fällen festgeschrieben werden, in denen ein elektronisches Aufzeichnungssystem genutzt wird, z. B. eine elektronische Registrierkasse oder eine PC-Kasse.

[i]Rätke, Digitaler Zugriff des Finanzamts auf Einzelverkaufsdaten einer PC-Kasse, BBK 10/2015 S. 454 NWB YAAAE-89902 Diese Änderung ist eine Folge der Rechtsprechung des BFH , der bei Kaufleuten eine Einzelaufzeichnungspflicht bejaht und diese Pflicht auch nicht für unzumutbar hält, wenn der Kaufmann elektronische Registrierkassen bzw. PC-Kassen einsetzt, die ohnehin jeden einzelnen Geschäf...