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Gesellschaftsrecht | Haftung des Sanierungsgeschäftsführers nach § 64 GmbHG
Wird ein Sanierungsfachmann zum alleinigen Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH berufen, obliegt ihm mit der Amtsübernahme die Sicherung des Gesellschaftsvermögens auch für den Fall, dass die Sanierungsbemühungen scheitern könnten und sich deshalb eine insolvenzrechtliche Vermögensverteilung anschließt. In dieser Situation entsprechen dann nur diejenigen Zahlungen der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, die zur Aufrechterhaltung des Unternehmens i. S. der Erhaltung der Sanierungschancen unter Beachtung [i]Schädlich, NWB 41/2015 S. 3028der Pflicht zum Masseerhalt erforderlich sind (vgl. NWB EAAAC-66934). Da als masseschmälernde Zahlung in diesem Sinne auch der Einzug von Forderungen auf ein debitorisches Konto gilt, weil hierdurch das Aktivvermögen d...