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FG Niedersachsen 25.02.2016 1 K 169/15, NWB 20/2016 S. 1482

Einkommensteuer | Vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen eines Studiums

Mit Urteil vom hat das FG Niedersachsen darüber entschieden, ob vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen eines Studiums zum Abzug gebracht werden S. 1483können, wenn diese nicht vom Steuerpflichtigen selbst, sondern einem Dritten getragen wurden.

Anmerkung:

Die Klägerin absolvierte zunächst eine Berufsausbildung und nahm im Streitjahr ein Medizinstudium in Frankfurt auf. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machte sie u. a. die streitigen Aufwendungen für eine Maklerprovision für die Anmietung einer Wohnung in Frankfurt sowie Mietzahlungen für die angemietete Wohnung und eine Garage als vorweggenommene Werbungskosten geltend. Die Klägerin ist nicht Vertragspartnerin der Mietverträge. Diese bestehen zwischen dem Vermieter der Wohnung und dem Vater der Klägerin, da der Vermieter nur einen Mieter m...