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MFA Nr. 5 vom Seite 19

Änderungen der Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung: Arthroskopie des Kniegelenks bei Gonarthrose“

Heidi Reimers, Ausbilderin; Timmaspe

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im November 2015 beschlossen, die Arthroskopie-Richtlinien zum zu ändern. Folgendes ist zu beachten:

Therapeutische arthroskopische Eingriffe bei Gonarthrose, die allein eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen

  • Gelenkspülung (Lavage, OPS-Kode 5 – 810.0 h)

  • Debridement (Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes/Materials, OPS-Kode 5 – 81 0.2 h)

  • Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken

  • Entfernung freier Gelenkkörper, inkl. Entfernung osteochondraler Fragmente (OPS-Kode 5 – 810.4 h)

  • Entfernung periartikulärer Verkalkungen (OPS-Kode 5 – 810.5 h)

  • Synovektomie, partiell (OPS-Kode 5 – 811.2 h)

  • Synovektomie, total (OPS-Kode 5 – 811.3 h)

  • Exzision von erkranktem Gewebe am Gelenkknorpel (OPS-Kode 5 – 812.0 h)

  • Meniskusresektion, partiell, inkl.: Meniskusglättung (OPS-Kode 5 – 812.5)

  • Meniskusresektion, total (OPS-Kode 5 – 812.6)

  • Knorpelglättung (Chondroplastik, OPS-Kode 5 – 812.eh)

lassen nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen therapeutischen Nutzen, keine medizinische Notwendigkeit und keine Wirtschaftlichkeit erkennen und dürfen daher nicht mehr als vertragsärztliche Leistung zulasten der Krankenk...

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