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BayLfSt | Bewertung von im EU-Ausland belegenem Vermögen
Im EU-Ausland belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen sowie Anteile an nicht notierten Kapitalgesellschaften mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten sind mit dem vergleichbaren Wert anzusetzen, der sich nach den Bewertungsvorschriften für Inlandsvermögen ergäbe. Da eine analoge Anwendung der für Inlandsvermögen geltenden Bewertungsvorschriften in der Praxis meist an fehlenden Daten (Bodenrichtwerte, Ertragsmesszahl u. Ä.) scheitern wird, soll der Steuerwert durch Schätzung ermittelt werden. Dabei sind die individuellen Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Vermögensart zu berücksichtigen. Damit wird für alle noch offenen Fälle das Urteil des EuGH auf die Vorlage des (Az. II R 35/05) umge...