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BGH 13.04.2016 IV ZR 393/15, NWB 19/2016 S. 1417

Versicherungsvertragsrecht | Tarifwechsel in der PKV

Wenn dem privaten Krankenversicherer im Falle eines Tarifwechsels des Versicherungsnehmers das Recht zusteht, für die Mehrleistung im Zieltarif einen Leistungsausschluss zu verlangen (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG), ist hierfür nicht erforderlich, dass ein erhöhtes Risiko aufseiten des Versicherungsnehmers vorliegt.

Anmerkung:

Der Versicherungsnehmer kann bei einem bestehenden unbefristeten Versicherungsverhältnis vom Versicherer verlangen, dass dieser [i]Marburger, NWB 13/2013 S. 930Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz VVG). Mit diesem Tarifwechselrecht wird bezweckt, dass insbesondere älteren Versicherungsnehmern bei Schließung ihres Tarifs („Herkunftstarif“) die Möglichkeit eröffnet wird, eingetret...