Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsvertragsrecht | Tarifwechsel in der PKV
Wenn dem privaten Krankenversicherer im Falle eines Tarifwechsels des Versicherungsnehmers das Recht zusteht, für die Mehrleistung im Zieltarif einen Leistungsausschluss zu verlangen (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG), ist hierfür nicht erforderlich, dass ein erhöhtes Risiko aufseiten des Versicherungsnehmers vorliegt.
Der Versicherungsnehmer kann bei einem bestehenden unbefristeten Versicherungsverhältnis vom Versicherer verlangen, dass dieser [i]Marburger, NWB 13/2013 S. 930Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz VVG). Mit diesem Tarifwechselrecht wird bezweckt, dass insbesondere älteren Versicherungsnehmern bei Schließung ihres Tarifs („Herkunftstarif“) die Möglichkeit eröffnet wird, eingetret...