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FG München 17.02.2016 4 K 644/14, NWB 19/2016 S. 1414

Grunderwerbsteuer | Erhöhung des Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum als Grunderwerb

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Führt die Verschaffung von Wohnungseigentum zu einem steuerbaren Grundstückserwerb, ist dieser nur insoweit der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, als sich hierdurch nach den Grundsätzen der flächenweisen Aufteilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG eine Änderung des Umfangs [i]Grundlagen „Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels“ NWB DAAAE-32926 der Eigentumsberechtigung ergibt. (2) Ein Vertrag, durch den der Anwartschaftsinhaber gegen Entgelt auf das ihm zustehende Recht verzichtet, weitere Wohnungen zu errichten, und durch den die auf diese ursprünglich geplanten Wohnungen entfallenden Miteigentumsanteile aufgehoben und auf die übrigen Wohneigentumseinheiten übertragen werden, wodurch sich die übrigen Miteigentumsanteile entsprechend erhöhen, führt insoweit zu grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorg...