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BFH 18.02.2016 V R 23/15, NWB 19/2016 S. 1414

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“-Altfall)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gem. § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde. (2) Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen.