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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteil des Monats
Ablauf der Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagung
Streitig ist, ob die Festsetzungsfrist nach § 108 Abs. 3 AO erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags endet, wenn ihr Ende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag fällt.
Der Kläger erzielte als Offizier im Streitjahr 2007 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seinen Hauptwohnsitz hatte er in A, seinen Nebenwohnsitz in B. Seine Steuererklärung 2007 ging am Montag, , beim Finanzamt ein.
Das Finanzamt lehnte die Durchführung der Antragsveranlagung für 2007 nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG mit der Begründung ab, dass die Einkommensteuererklärung des Klägers erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist am eingegangen sei.
Zwar sei der ein Samstag gewesen; gleichwohl sei die Festsetzungsfrist aber nicht erst am nächsten Werktag, am , abgelaufen. § 108 Abs. 3 AO sei auf den Ablauf der Festsetzungsfrist nicht anwendbar, sodass der Kläger die Steuererklärung für das Streitjahr 2007 nicht ...