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Der Rentenfall
Die Renten aus der Sozialversicherung wurden sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 erhöht. An sich eine gute Nachricht, doch steuerrechtlich geht sie einher mit der Gefahr, dass Rentner, die bisher nicht der Einkommensteuerpflicht unterlagen, steuerpflichtig werden. Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit, einen solchen Fall zu üben.
Aufgabe
Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und das Veranlagungsergebnis.
Sachverhalt
Sabine Becker, geboren am , ist seit dem verwitwet. Sie wohnt im sogenannten „Betreuten Wohnen“ des DRK. Frau Becker bezog im Jahr 2015 verschiedene Alterseinkünfte:
Pension ihres verstorbenen Ehemanns,
große Witwenrente und
eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Mütterrente.
Im Einzelnen
1. Pension des verstorbenen Ehemanns
Aus der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 ist Folgendes zu entnehmen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zeile | Text | EUR | Ct |
3 | Bruttoarbeitslohn | 14.763 | 80 |
4 | Einbehaltene Lohnsteuer
von 3 | 69 | 00 |
5 | Einbehaltener
Solidaritätszuschlag von 3 | ||
6 | Einbehaltene Kirchensteuer
des Arbeitnehmers von 3 | 6 | 21 |
8 | Enthaltene
Versorgungsbezüge | 14.763 | 80 |
28 | Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung | 1.819 | 20 |
29 | B... |