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STFAN Nr. 5 vom Seite 18

Der Rentenfall

Dipl. Hdl. Helmut Kotz; Röhl

Die Renten aus der Sozialversicherung wurden sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 erhöht. An sich eine gute Nachricht, doch steuerrechtlich geht sie einher mit der Gefahr, dass Rentner, die bisher nicht der Einkommensteuerpflicht unterlagen, steuerpflichtig werden. Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit, einen solchen Fall zu üben.

Aufgabe

Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und das Veranlagungsergebnis.

Sachverhalt

Sabine Becker, geboren am , ist seit dem verwitwet. Sie wohnt im sogenannten „Betreuten Wohnen“ des DRK. Frau Becker bezog im Jahr 2015 verschiedene Alterseinkünfte:

  • Pension ihres verstorbenen Ehemanns,

  • große Witwenrente und

  • eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Mütterrente.

Im Einzelnen

1. Pension des verstorbenen Ehemanns

Aus der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 ist Folgendes zu entnehmen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zeile
Text
EUR
Ct
3
Bruttoarbeitslohn
14.763
80
4
Einbehaltene Lohnsteuer von 3
69
00
5
Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3
 
 
6
Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3
6
21
8
Enthaltene Versorgungsbezüge
14.763
80
28
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
1.819
20
29
B...

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