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RENO Nr. 5 vom Seite 2

Das Kostenfestsetzungsverfahren – Teil 4

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Wer kennt das nicht? Die Arbeit für den Mandanten ist getan, die Kostenrechnung wird jedoch nicht ausgeglichen. Der Rechtsanwalt hat in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, seinen Vergütungsanspruch im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens titulieren zu lassen.

Wertgebühren

Beispiel

RA R hat zunächst außergerichtlich eine Forderung i. H. v. 10.000 € für seinen Mandanten S geltend gemacht. Die Gegenseite zahlt nicht. RA R erhebt auftragsgemäß Klage und vertritt seinen Mandanten im Prozess. Es ergeht ein Urteil, wonach die Klage abgewiesen wird. RA R stellt Mandant S die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung und das Klageverfahren in Rechnung. Mandant S zahlt nicht.

Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um seinen Vergütungsanspruch titulieren zu lassen: Er kann entweder im Wege des Mahn- oder Klageverfahrens vorgehen oder aber seine Vergütung gem. § 11 RVG gegen seinen eigenen Mandanten festsetzen lassen.

Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags gem. § 11 RVG:

  • Der Rechtsanwalt war anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens (also z. B. auch als Unterbevollmächtigte...

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