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Verdeckte Einlage eines Gesellschaftsanteils
Kein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang
Der BFH hat das Verhältnis einer verdeckten Einlage eines Kapitalgesellschaftsanteils i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG zur Schenkungsteuer geklärt. Er sieht in einem solchen Vorgang weder eine freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG noch einen Fall des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG. Die Fiktion einer Schenkung durch Übergang eines wertmäßig den Abfindungsanspruch übersteigenden Anteils auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters gilt nicht im Fall der Veräußerung unter Lebenden. Der BFH gibt damit der einkommensteuerrechtlichen Zuordnung als Veräußerungsgewinn Vorrang vor einer schenkungsteuerlichen Erfassung der verdeckten Einlage.
Ausgangsfall
Die Klägerin, eine GmbH, wurde 1999 gegründet. Die Anteile am Stammkapital von 25.000 € befanden sich ursprünglich in den Händen eines Ehepaars. 2004 übertrug die Ehefrau ihren Anteil von 12.000 € für einen Kaufpreis von 100.000 €, der erheblich unter dem gemeinen Wert des Anteils lag, auf die Klägerin. Das Finanzamt setzte gegenüber der Klägerin unter Annahme eines steuerpflichtigen Erwerbs von 579.000 € Schenkungsteuer in Höhe von fast 200.000 € fest. Das Finanzgericht gab der Klage statt. Die Übertragung des Geschäftsanteils sei nicht freigebig erfolgt, so...