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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 5 vom Seite 12

Zur Zulässigkeit der Erbringung von Laborleistungen auf Überweisung einer Universitätsklinik in einem MVZ, dessen Gesellschafterin die Universitätsklinik ist

ZVW

Christian Schmitte

Das Universitätsklinikum in Dresden ist alleiniger Gesellschafter eines angeschlossenen MVZ, welches in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird. In dem MVZ sind zwei Allgemeinmediziner und ein Laborarzt tätig. Die Hochschulambulanz des Universitätsklinikums war gem. § 117 SGB V a. F. zur ambulanten Behandlung gesetzlich Krankenversicherter in dem für die Forschung und Lehre erforderlichen Umfang ermächtigt.

A. Sachverhalt

Das klagende MVZ hatte Laborleistungen auf Überweisung des Universitätsklinikums erbracht. Mit Honorarbescheid vom erfolgte eine sachlich-rechnerische Richtigstellung der kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, wonach alle Laborleistungen, die die Klägerin auf Überweisung aus dem Universitätsklinikum erbracht hatte, in Abzug gebracht wurden. Hintergrund des Vorgehens der kassenärztlichen Vereinigung war ein Beschluss ihres Vorstandes, wonach Eingriffe in die Gesamtvergütung durch Überweisung aus dem Universitätsklinikum an das MVZ unterbunden werden sollten, da der Verdacht bestand, dass das MVZ vorrangig mit dem Ziel gegründet worden sei, aufgrund verbesserter Abrechnungsmöglichkeiten Leistungen in den vertragsärztlichen Bereich zu verschie...