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Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gewerbesteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAF-71782 Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG) und stellt häufig deren wichtigste originäre Einnahmequelle dar. Daher sind die Gemeinden an einer rechtmäßigen und genauen Festsetzung interessiert, jedoch nicht an der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Steuermessbescheid beteiligt. In der Praxis wird von Seiten der Gemeinden nur selten Auskunft über die Festsetzung verlangt oder versucht, Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren zu finden. Dass die Verfahrensproblematik zwischen Finanzamt und Kommune auch Auswirkungen auf den Steuerbürger haben kann, zeigt sich im NWB JAAAF-69015. [i]infoCenter „Gewerbesteuer“ NWB KAAAB-14433 Im Folgenden wird dargestellt, welche Prüfungsmöglichkeiten für die betroffenen Gemeinden bestehen und wie sie ggf. ihre Feststellungen verfahrensrechtlich einbringen können.
Ausführlicher Beitrag s. .
Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
[i]Bindung an GrundlagenbescheidDas zuständige Finanzamt führt gem. § 14 Abs. 1 GewStG, § 184 Abs. 1 AO die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch und stellt so die Besteuerungsgrundlagen für die durch die Gemeinden zu veranlagende Gewerbesteuer fest. Verfahrensrechtlich können diese nicht konkret Einfluss auf die Fe...