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Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht im Anlageprospekt über Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung
In einem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds muss zwar über die Möglichkeit des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB) hinreichend aufgeklärt werden, einer abstrakten Erläuterung der gesetzlichen Vorschrift bedarf es hierfür aber nicht.
Im Streitfall musste dem Anleger angesichts der konkreten Ausführungen im Prospektinhalt eigentlich klar gewesen sein, dass die bereits in der Startphase in Aussicht gestellten jährlichen Ausschüttungen nur aus vorhandener Liquidität und nicht aus erwirtschafteten Gewinnen stammen konnten und deshalb u. U. seine Haftung als Kommanditist wiederaufleben konnte; das OLG Jena S. 1342als Vorinstanz hatte dies mit Urteil vom - 5 U 483/13 freilich noch anders gesehen, obwohl der BGH bereits mit Urteil vom - III ZR 82/14 NWB MAAAE-82074 die Grenz...