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Gesellschaftsrecht | Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines GbR-Gesellschafters
Für die Grundbuchberichtigung nach dem Tod eines im Grundbuch eingetragenen Gesellschafters einer GbR bedarf es keiner Vorlage des Gesellschaftsvertrags, wenn die Erbfolge in der Form des § 35 GBO nachgewiesen ist und sowohl die Erben als auch die weiteren im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter die Berichtigung des Grundbuchs (§ 19, § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO) beantragen.
Die im Streitfall angesprochene Konstellation ist in der Praxis nicht selten: Nach dem Tod eines der Gesellschafter einer GbR übertragen die durch Erbschein ausgewiesenen Erben (etwa in Erfüllung eines [i]Zur grundbuchrechtlichen Registerpublizität bei Änderung des Gesellschafterbestands Singer, NWB 27/2015 S. 2000Vorausvermächtnisses) den Gesellschaftsanteil an einen Miterben und/oder anderen GbR-Gesellschafter und bewilligen und beantragen die Berichtigung des Grundbuchs. Bewilligungen der übrigen G...BStBl II 2012 S. 793