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FG Berlin-Brandenburg 09.03.2016 7 K 7098/14, NWB 18/2016 S. 1336

Einkommensteuer | Zum Lebensmittelpunkt beiderseits berufstätiger Ehegatten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Umstand allein, dass beiderseits berufstätige Ehegatten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort zusammenleben, rechtfertigt es allein noch nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt-)Bezugsperson zu verorten. Vielmehr sind auch in einem solchen Fall zum Auffinden des Mittelpunkts der Lebensinteressen die Gesamtumstände des Einzelfalls in den Blick zu nehmen. (2) Dass am Beschäftigungsort auch ein Arbeitszimmer vorhanden war, das die Eheleute für die bei einem Lehrer üblichen häuslichen Arbeiten an den Wochentagen, an denen sie am Beschäftigungsort übernachtet haben, nutzen konnten, spricht nicht gegen einen Lebe...