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Abgeltung von Unfallkosten durch die Entfernungspauschale
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG sind nur in beschränktem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig. Die Grenze bildet die aufgrund ihres Anwendungsfelds oftmals gemeinhin als sog. Pendlerpauschale (vgl. z. B. Weiss in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, § 9 Rn. 119) bezeichnete verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in Höhe von arbeitstäglich 0,30 € pro vollem Entfernungskilometer. Gemäß der Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG werden damit „sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [...] veranlasst sind.“ Hierzu hat das NWB JAAAF-71273 entschieden, dass die Abgeltungswirkung auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten umfasst, sodass dafür angefallene Zahlungen nicht neben der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden können.
Im fraglichen Fall hatte eine als Angestellte tätige verheiratete und gemeinsam mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer veranlagte Steuerpflichtige Ende April 2014 auf der Fahrt zur Arbeit einen Autounfall erlitten. Danach klagte sie üb...