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NWB EV 5/2016 S. 156

Einkommensteuer – Zur Vererblichkeit von Verlusten vor dem (FG)

Das FG Köln hat zum Übergang des Verlustabzugs nach § 10d EStG auf den Erben bei vor dem eingetretenen Todesfällen entschieden und an dem Erfordernis der wirtschaftlichen Belastung des Erben festgehalten.

Hintergrund: Nach einer Entscheidung des (BStBl 2008 II S. 608) kann der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung geltend machen. Allerdings ist die bis dahin ergangene gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind. Die Entscheidung wurde am erstmals auf der Internetseite des BFH veröffentlicht. Im BStBl erfolgte die Veröffentlichung am .

Hierzu führten d...