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Einwirkungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Gewerbesteuer
Bestehende Rechte und praktische Vorteile
[i]infoCenter „Gewerbesteuer“ NWB KAAAB-14433 Das Aufkommen der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG) und stellt häufig deren wichtigste originäre Einnahmequelle dar. Daher sind die Gemeinden an einer rechtmäßigen und genauen Festsetzung interessiert, jedoch nicht an der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Steuermessbescheid beteiligt. Einzig in Zerlegungsfällen ist die Gemeinde Beteiligte i. S. des § 186 Nr. 2 AO. In der Praxis wird von Seiten der Gemeinden nur selten Auskunft über die Festsetzung verlangt oder versucht, Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren zu finden. Dass die Verfahrensproblematik zwischen Finanzamt und Kommune auch Auswirkungen auf den Steuerbürger haben kann, zeigt sich im NWB JAAAF-69015. Im Folgenden wird dargestellt, welche Prüfungsmöglichkeiten für die betroffenen Gemeinden bestehen und wie sie ggf. ihre Feststellungen verfahrensrechtlich einbringen können.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
[i]Stellschrauben bei der FinanzbehördeDas zuständige Finanzamt bestimmt zunächst gem. § 184 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO die persönliche und sachliche Steuerpflicht und entscheidet damit, ob es überhaupt zu einer Messbetragsfestse...